Beitragsordnung
des Heimatvereins Petzow e.V.,

in der Fassung vom 8.4.2024,  beschlossen von der Mitgliederversammlung


In der Satzung des Heimatvereins Petzow heisst es:
....
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Zweck und die Ziele des Vereins unterstützt. Sie kann als ordentliches Mitglied, förderndes Mitglied oder als Ehrenmitglied aufgenommen werden.
...
(3) Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben, die nach der Beitragsordnung zu entrichten sind.
Hierzu ergeht folgende Regelung:
Es wird ein Jahresbeitrag festgelegt. Die Mitgliedsbeiträge sind bis zum 31. März des laufenden Kalenderjahres mittels Banküberweisung oder Einzugsverfahren auf Konto-IBAN: DE07 1203 0000 0000 4519 30 bei der Deutschen Kreditbank Potsdam zu entrichten. Wenn ein Mitglied im Verlaufe des Jahres aus dem Verein ausscheidet, besteht kein Anspruch auf eine Rückzahlung eines Teiles des bereits eingezahlten Beitrages.


Auf dieser Grundlage werden die Mitgliedsbeiträge wie folgt festgelegt:


1. Ordentliche Mitglieder
1.1. natürliche Personen:

Jahresbeitrag 26 €
1.1.1. Familien*):

Jahresbeitrag 36 €
1.1.2. ermäßigt**):

Jahresbeitrag 20 €
1.2. juristische Personen:

Jahresbeitrag 48 €


2. Fördernde Mitglieder
2.1. natürliche Personen:

Jahresbeitrag 100  €
2.1.1. ermäßigt**):

 Jahresbeitrag 50 €
1.2. juristische Personen Jahresbeitrag 200 €


3. Ehrenmitglieder kein Jahresbeitrag


*) Wenn zugleich Ehepartner/Lebensgefährte(in) dem Verein beitreten. Dazu können bis zu drei Kindern aus dem eigenen  Haushalt kommen, die unter 14 Jahren alt sind. Für Alleinerziehende gilt diese Regel gleichermaßen auf der Basis der unter 1.1. aufgeführten Beitragshöhe.
**) Als ermäßigt gelten:
a) Alters- und Invalidenrentner,
b) Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Studenten, Schüler, Auszubildende, Wehrdienst- und Wehrersatzdienstleistende.
Eine Veränderung der sozialen Situation, die eine andere Beitragsregelung vorsieht, ist dem Verein anzuzeigen.
Über Sonderfälle beschließt der Vorstand.


Petzow, d. 8.4.2024 - Gültig ab 1.1.2025 für Bestandsmitglieder, ab sofort für Neuaufnahmen.

 
 
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